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Berufsbezeichnungen

Sprintbahn
Kolleen Gladden on Unsplash
Schutz der Berufsbezeichnungen
Der Titel Sportpsychologin/Sportpsychologe ist im Schweizer Recht nicht geschützt. Geschützt ist lediglich der Titel „Fachpsychologin/Fachpsychologe für Sportpsychologie FSP“. Eine Sportpsychologin bzw. ein Sportpsychologe sollte ein Masterstudium in Psychologie sowie eine Weiterbildung in Sportpsychologie absolviert haben.

Der Titel Mentaltrainerin/Mentaltrainer ist im Schweizer Recht nicht geschützt.
Eine Mentaltrainerin bzw. ein Mentaltrainer sollte ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule oder Universitätsowie eine Ausbildung im Bereich mentales Training abgeschlossen haben.

Definitionen - Was unsere Titel bedeuten

Fachpsychologin/Fachpsychologe für Sportpsychologie

Psycholog:innen (siehe unten), die das postgraduale Weiterbildungsstudium in Sportpsychologie an der Universität Bern DAS Sportpsychologie (früher Eidg. Hochschule für Sport Magglingen) oder Lausanne DAS Psychologie du sportabsolviert und den Fachtitel «Fachpsychologin/Fachpsychologe für Sportpsychologie FSP» erworben haben. Berufsbild Sportpsychologe/Sportpsychologin


Psycholog:in

Personen, die ein Psychologiestudium (Hauptfach, Lizenziats- oder Masterabschluss) an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule absolviert haben (oder ein gleichwertiges Studium).

Mentaltrainer:in

Sport- und psychologienahe Personen ohne Hochschulabschluss in Psychologie, jedoch mit einer Aus- oder Weiterbildung in mentalem Training, in der Regel mindestens auf der Stufe eines CAS (Certificate of Advanced Studies). Um der SASP beitreten zu können, muss neben dem Erfüllen der Anforderungskriterien ein Assessment durchlaufen und bestanden werden.